Heute, 26.4.2021, erfolgte der „Startschuss“ für die Breitbandförderung in „Grauen Flecken“ durch das BMVI. Projektträger für Baden-Württemberg ist ab sofort nicht mehr die ateneKOM, sondern PWC. Die wichtigste Neuerung gegenüber dem bisherigen Förderprogramm ist die Anhebung der Aufgreifschwelle von 30 auf 100 Mbit/s. Daneben gibt es weitere Änderungen, die aus der neuen „Gigabit-Richtlinie“ hervorgehen:
- Die bisherigen Sonderaufrufe wurden in den Hauptaufruf integriert. Sogenannte „sozio-ökonomische Schwerpunkte“, darunter Schulen, Krankenhäuser, Behörden, aber auch kleine und mittlere Unternehmen, werden gefördert, sofern sie nicht gigabitfähig, also per Glasfaser oder HFC (Koaxialkabel), erschlossen sind.
- Die Förderung von schwer erschließbaren Einzellagen wurde eingeschränkt, nur noch die ersten 400m der benötigten Trasse sind förderfähig.
- Auch der Anschluss in Gebieten, die bereits gefördert z.B. mit FTTC ausgebaut wurden, ist möglich. Allerdings hat der entsprechende Netzbetreiber ein Widerspruchsrecht innerhalb der siebenjährigen Zweckbindungsfrist.
- Förderanträge müssen alle Gebäude in einem Ortsteil oder einer Kommune erfassen. Selektive Anträge für kleinere Gebiete sind nicht mehr zulässig.
Mit dem neuen Projektträger PWC ist auch ein neues Förderportal verbunden. Hier muss entsprechend unabhängig vom bisherigen, von der ateneKOM betriebenen Portal ein Zugang beantragt werden. Förderanträge nach dem alten Förderprogramm können offenbar ab sofort nicht mehr gestellt werden.
Welche Auswirkungen das neue Programm auf die Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg hat, ist noch nicht bekannt.